Informationen

 

Konzept

Ziel:

Den Bedürfnissen der Betroffenen und Mitbetroffenen/Angehörigen gerecht zu werden, mit hoher Professionalität zu Arbeiten, den Anforderungen der Sozialinstitutionen (Krankenkassen, Verband) zu entsprechen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Angebot:

-Das Angebot erfolgt zu Hause bei den hilfesuchenden Personen.

Ach in italienischer Sprache.

-Bedarfsabklärung

>Beim Erstgespräch, nach Wunsch mit Angehörigen oder/und Betreuungspersonen, werden den Bedürfnissen entsprechen, Aufträge im Rahmen einer Bedarfsabklärung festgehalten.

>Beratung der Hilfesuchenden Person sowie gegebenenfalls der nichtberuflich an der Krankenpflege Mitwirkenden bei der Durchführung der Krankenpflege, insbesondere im Umgang mit Krankheitssymptomen, bei der Einnahme von Medikamenten oder beim gebrauch von medizinischer Geräte, und Vornahme der notwendigen Kontrollen.

>Koordination der Massnahmen sowie Vorkehrungen im Hinblick auf Komplikationen in komplexen und instabilen Pflegesituationen durch spezialisierte Pflegefachpersonen.

>Die Aufträge enthalten einen zeitlichen Rahmen, vereinbarte Ziele und Massnahmen zur Erreichung der Ziele.

-Behandlungspflege

>Medizinisch-pflegerische Untersuchungen, wie Blutdruckmessungen, Blutzuckerbestimmung, Blutentnahme etc.

>Medizinisch-pflegerische Massnahmen, wie Atemtherapie, Infusionsverabreichung- und Ueberwachung, Wundversorgung, Medikamentenverabreichung etc.

>Pflegerische Massnahmen zur Umsetzung der ärztlichen Therapie im Alltag, wie Einüben von Bewältigungsstrategien und Anleitung im Umgang mit Aggressionen, Angst und Wahnvorstellungen.

>Pflegerische Massnahmen zur Umsetzung der ärztlichen Therapie im Alltag, wie Einüben von Bewältigungsstrategien und Anleitung im Umgang mit Aggression, Angst und Wahnvorstellungen.

>Unterstützung für psychische kranke Personen in Krisensituation, insbesondere zur Vermeidung von akuter Selbst- und Fremdgefährdung.

-Grundpflege

>Allgemeine Grundpflege bei Personen, welche die Tätigkeit nochtselbst ausführen können, wie Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, im Bett lagern, Bewegungsübungen, Mobilisieren, Dekubitusprophylaxe, Hautpflege, Mund- und Körperpflege, An- und Auskleiden, Esse und trinken.

-Organisation

>FeVa mobile Krankenpflege ist ein Einzelbetrieb, die interdisziplinäre Zusammenarbeit und Stellvertretung bei Abwesenheit (Krankheit, Ferien, Weiterbildung etc.) wird bei Erstgespräch oder situativ besprochen.

-Arbeitsort

>Die Bewilligung besteht in den Kantonen Baselstadt, Baselland, Aargau und Solothurn.

>Die adminstrativen Arbeiten (Dokumnetationsführung, Telefonate, Abrechnungen etc.) werden im Büro in meiner Wohnung durchgeführt, alle Dokumente sind unter Verschluss.

-Arbeitsmittel

>Benötigte Pflegemitte werden in erster Linie die von der hilfesuchende Person gebraucht, bei Bedarf werden sie bei einer Firma in Basel bezogen.

>Für die Bedarfsabklärung werden Informationen von den Betroffenen und Beteiligten (Angehörigen, Fachpersonen, Ärzte etc., nur mit Zustimmung der Betroffenen) gesammelt, ein pflegerelevanter Lebenslauf erstellt, ein Fragebogen (Praxisorientierte Pflegediagnostik, nach Bedarf Fragebögen zur Depressionsermittlung, Angst etc.) ausgefüllt.

>Die Pflegeplanung erfolgt mit dem Dokumentationssytem VeruA wo diese integriert ist.

>Die Dokumentation ist nach Absprache jederzeit zugänglich.

>Die ärztliche Verordnung ist erforderlich für die Bezahlung durch die Krankenkassen (Grundversicherung) und wird von mir organisiert. Sie dauert in der Regel von 3 bis 6 Monaten. Eine Bedarfsabklärung muss mind. alle 6 Monate erfolgen.

-Weiter- und Fortbildung

>Die Kontrolle über Weiterbildung regelt der Berufsverband  SBK (Qualitätsabteilung Curacasa). Das Instrument zur Dokumentation der Weiterbildung ist das E-Log.

>Selbststudium durch pflegerelevante Literatur, und Internetregergen.

>Teilnahme an Interessengruppen, Besuchen von Kongressen, Vorträgen, Teilnahme an den Qualitätstagen der Curacasa, regelmässiges ausfüllen des Selbstevaluationsfragebogen der Curacasa.

-Kosten/Abrechnung

>Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen.

>Der Kantonsbeitrag wird direkt mit den Gemeinden abgerechnet.

>der Patientenanteil wird via Einzahlungsschein von den PatientInnen beglichen, bei SozialgeldbezügerInnen und EL-BezügerInnen, bezahlen die jeweiligen Ämter.